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06. Oktober 2023

FP-Teufel: Absurdes Urteil – Silo- und Strohballen müssen vom Feld

Landwirtschaftsminister wieder einmal auf Tauchstation

„Das jüngste Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes beschert den Bauern grobe Probleme“, zeigte der Klubobmann der Niederösterreichischen FPÖ LAbg. Ing. Mag. Reinhard Teufel auf. So habe der VwGH festgestellt, dass das Lagern von Siloballen in der freien Natur nicht zulässig sei. „Das ist absolut praxisfern und geradezu absurd“, so Teufel.

 

Sogenannte Siloballen, also in Folie gewickeltes Futter, würden in ganz Österreich oft auf Wiesen gelagert. Dabei handle es sich in erster Linie um Gras oder Mais. Dies sei nun durch das Erkenntnis des VwGH quasi untersagt, kritisierte Teufel. Das bedeute in weiterer Folge auch, dass Strohballen auch nicht mehr auf Feldern gelagert werden dürften. „Für das Agrarland Niederösterreich und die niederösterreichischen Bauern ein weiterer bürokratischer Supergau“, sagte Teufel, der dem zuständigen ÖVP-Landwirtschaftsminister einmal mehr vorwarf sich nicht ausreichend für die Bauernschaft einzusetzen. „Ich habe den Eindruck Norbert Totschnig schläft in der Pendeluhr“, so Teufel.

Hintergrund des Erkenntnis sei eine Anzeige von „Umweltschützern“, die daran Anstoß genommen hätten, dass ein Bauer seine Siloballen nicht auf seinem Hof, sondern auf einer Wiese außerhalb des Siedlungsgebietes gelagert habe. Das sei, laut Gericht, nicht zulässig, da verhindert werden solle, dass die beschränkt vorhandene Ressource Boden durch „unreflektierte wirtschaftliche Nutzung“ verbraucht werde.

„Wo und wie genau Boden verbraucht wird, wenn ein Landwirt landwirtschaftliche Produkte auf landwirtschaftlichen Flächen lagert, erschließt sich wohl nur weltfremden Gerichten und verwirrten ‚Umweltschützern‘“, zeigte Teufel Unverständnis für dieses Urteil und forderte Totschnig auf die Landwirte zu entkriminalisieren.

„Ich fordere Landwirtschaftsminister Totschnig dringend auf diesen Unsinn zu korrigieren und die gesetzlichen Vorgaben dahingehend zu ändern, dass die gängige Praxis der Lagerung auf Freiflächen, auch künftig möglich sein wird“, so Teufel. 

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