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29. April 2022

Landesrat Waldhäusl: 2. Teil der Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes in Begutachtung!

Mehr Sicherheit für Hund und Halter stehen im Vordergrund

„Weitere Verbesserungen im Bereich der Sicherheit in der Hundehaltung werden mit der seit heute in Begutachtung gebrachten Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes auf Schiene gebracht“, so Landesrat Gottfried Waldhäusl. „Wesentliche Änderungen sind der Sachkundenachweis für alle neuen Hundehalter, eine verpflichtende Versicherung für alle neu zugelegten Hunde und eine Höchstzahl von Hunden je Haushalt“, berichtet Waldhäusl.

„Künftig wird es einen Sachkundenachweis für alle Hunde, also eine Ausbildung (Schulung) für alle Hundehalter, die sich einen neuen Hund anschaffen, geben. Dies kommt sowohl dem Besitzer, dem vierbeinigen Freund als auch anderen Menschen bei der Begegnung zugute – dabei geht es um den richtigen Umgang mit dem Hund, sowie tiermedizinische Grundlagen, um zu erkennen, wenn etwas mit dem Tier nicht stimmt“, so Waldhäusl.

Der zweite wesentliche Punkt ist die verpflichtende Hundeversicherung für alle neuen Hunde. Waldhäusl: „Im Fall der Fälle ist es wichtig, dass für jeden Hund eine entsprechende Schadensabdeckung vorhanden ist. Das ist sowohl für den Besitzer als auch einen möglichen Geschädigten eine Erleichterung.“

Mit einer neu eingeführten Höchstgrenze von drei Hunden pro Haushalt geht es darum, Gefahrenpotenziale bereits im Vorfeld zu minimieren. „Die Sicherheit aller Beteiligten steht im Vordergrund! Dies wird präventiv dazu beitragen, die Gefährdung und Belästigung Anderer so gering wie möglich zu halten“, meint Waldhäusl.

„Damit ist der nächste Schritt für mehr Sicherheit und Qualität in der Hundehaltung gesetzt!“, ist Waldhäusl überzeugt.

 

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